Anlage 2 SchKiSpVDBest 1
Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1987, Nr. 13, 153 - 154 Qualitätspaß(Schüler- und Kinderspeisung) Woche vom ...................... bis ....................produzierende Einrichtung ...............................Empfänger ............................................... Tag Datum Name des KochsGerichtQualitätsmerkmale *2)BemerkungenUnterschrift (Küchenkommission, Essenteilnehmer A BG BG BK BT Bu we we wo we wsrsnmsucspechiehhmsre atan cet knu zr I II I II I II I II I II Gesamt Bw *1) QualitätsmerkmaleBewertungsgrundlageBewertungseinheiten SollAussehen max. 4 Bw 1 1 1 1Geruch max. 2 Bw 2Geschmack max. 4 Bw 1 2 1Konsistenz max. 5 Bw 2 2 1Temperatur max. 5 Bw 2 1 220==== Hinweise für die Bewertung der Qualität des Essens für die Einrichtungen, die im Speisenferntransport beliefert werden
- Bewertungseinheiten
- nähere Angaben siehe Rückseite
ansprechende, zweckmäßige Anrichteweise
produkttypische Farbe
fachgerechte Zusammenstellung der Speisenkomponenten
fachgerechte Schnittführung und gleichmäßige Portionsgrößen
erzeugnistypischer Geruch
erzeugnistypischer Geschmack
harmonisch abgestimmte Würzung
frisch, rein, ohne Beeinträchtigung
spezifische Konsistenz der festen Speisenbestandteile
Bindung entsprechend der Spezifik der flüssigen Speisenbestandteile
arteigene Oberflächenbeschaffenheit (keine Verhornung, Verkrustung)
Verzehrtemperatur der Speisenkomponenten (Minimum 60 Grad bei warmen Speisen)
Die Qualität des Essens ist täglich zu kontrollieren und im Qualitätspaß zu bewerten;
der Qualitätspaß verbleibt in der Woche in den Ausgabestellen;
jeden Montag wird für die laufende Woche durch die produzierende Küche ein neuer Qualitätspaß ausgehändigt und der Qualitätspaß von der vorangegangenen Woche wieder vollständig ausgefüllt abgefordert;
treten erhebliche Qualitätsbeanstandungen auf, ist die produzierende Küche sofort durch die ausgebende Einrichtung zu informieren.